DSGVO&AGB
Allgemeine Reise- und Geschäftsbedingungen
ALLGEMEINE BEDINGUNGEN gültig für Neu-Buchungen ab 1.1.2019
Tortuga Reisen – Tauchreisen und Mehr
Inhaber: Petra Grubanovits
Friedrich-Engels-Platz 3/3/R1
A-1200 Wien, Austria
Tel + 43 1 285 81 81
Fax + 43 1 285 81 82
Hand & Notfalls Nummer: + 43 664 / 9 106 106
Whats App Nummer: + 43 664 9 / 106 106
E-Mail: office@tortuga.reisen
Internet: https://tortuga.reisen
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: ATU62855878
GISA Zahl: 25004922 https://www.gisa.gv.at/abfrage
Reise-Insolvenzabsicherung gemäß der EU-Pauschalreiseverordnung liegt unbefristet und unbeschränkt bei HDI Global SE, HDI-Platz 1, 30659 Hannover vor.
Abwickler ist: TVA-Tourismusversicherungsagentur GmbH, Baumannstrasse 9, 1030 Wien, Tel.: +41 1 361 90 77 44
Veranstalternummer: 2006/0052, Gewerbeberechtigung seit 19.10.2006
Gerichtsstand: Wien, Österreich
Rechtliche Grundlagen & Gesetzestexte:
Seit der unbeschränkten und unbefristeten Reiseinsolvenzabsicherung per 01.01.2019 bei o.a. Versicherung ist es dem Veranstalter Tortuga Reisen – falls seitens Airline oder Tauchresort / Tauchschiff vorgeschrieben – erlaubt eine entsprechend höhere Anzahlung und abgeänderte Zahlungsfristen zu fordern.
Für Reisebüros gelten folgende Rechtsvorschriften: Gewerbeordnung, Ausübungsvorschriften für Reisebüros, Reisebüro Sicherungsverordnung, Konsumenten Schutzgesetz, E-Commerce Gesetz, Unternehmensgesetzbuches, Mediengesetz, Datenschutzgesetz, Datenschutz Grundverordnung http://www.ris2.bka.gv.at
Das Reisebüro kann als Vermittler und/oder als Veranstalter auftreten. Der Vermittler übernimmt die Verpflichtung, sich um die Besorgung eines Anspruchs auf Leistungen anderer (Veranstalter, Transportunternehmen, Hotelier usw.) zu bemühen. Veranstalter ist das Unternehmen, das entweder mehrere touristische Leistungen zu einem Pauschalpreis anbietet (Pauschalreise / Reiseveranstaltung) oder einzelne touristische Leistungen als Eigenleistungen zu erbringen verspricht und dazu im allgemeinen eigene Prospekte, Ausschreibungen usw. zur Verfügung stellt. Ein Unternehmen, das als Reiseveranstalter auftritt, kann auch als Vermittler tätig werden, wenn Fremdleistungen vermittelt werden (z. B. fakultativer Ausflug am Urlaubsort), sofern es auf diese Vermittlerfunktion hinweist.
Die besonderen Bedingungen
– der vermittelten Reiseveranstalter,
– der vermittelten Transportunternehmungen (z.B. Bahn, Bus, Flugzeug u. Schiff) und
– der anderen vermittelten Leistungsträger gehen vor.
Die Allgemeinen Reisebedingungen von Tortuga Reisen für Reisevermittlung sind die Allgemeinen Reisebedingungen (ARB 1992) Anpassung an die Novelle zum Konsumentenschutzgesetz BGBl. 247/93 und an das Gewährleistungsrechts-Änderungsgesetz, BGBI. I Nr. 48/2001 Gemeinsam beraten im Konsumentenpolitischen Beirat des Bundesministers für Gesundheit, Sport und Konsumentenschutz in Entsprechung des § 73 Abs. 1 GewO 1994 und des § 8 der Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten in der Fassung 1994 über die Ausübungs-vorschriften für das Reisebürogewerbe (nunmehr § 6, gem. BGBl. II Nr. 401/98). Die besonderen und ergänzenden Bedingungen von Tortuga Reisen für Reisevermittlung sind hervorgehoben. Sie sind Grundlage des Vertrages, den Sie als Kunde mit uns als Reisevermittler abschließen.
Die Allgemeinen Reisebedingungen von Tortuga Reisen für Reiseveranstaltung finden Sie im Abschnitt B.
1.1. DAS REISEBÜRO ALS VERMITTLER
Vermittlungs- und Besorgungsleistungen: Die nachstehenden Bedingungen sind Grundlagen des Vertrages(Geschäftsbesorgungsvertrag), den Kunden mit einem Vermittler schließen.
.1 Buchung/Vertragsabschluss
Die Buchung kann schriftlich oder (fern)mündlich erfolgen. (Fern)mündliche Buchungen sollten vom Reisebüro umgehend schriftlich bestätigt werden. Reisebüros sollen Buchungsscheine verwenden, die alle wesentlichen Angaben über die Bestellung des Kunden unter Hinweis auf die der Buchung zugrundeliegende Reiseausschreibung (Katalog, Prospekt usw.) aufweisen.
Der Vermittler hat im Hinblick auf seine eigene Leistung und auf die von ihm vermittelte Leistung des Veranstalters entsprechend § 6 der Ausübungsvorschriften für das Reisebürogewerbe auf die gegenständlichen ALLGEMEINEN REISEBEDINGUNGEN hinzuweisen, auf davon abweichende Reisebedingungen nachweislich aufmerksam zu machen und sie in diesem Fall vor Vertragsabschluss auszuhändigen.
Soweit Leistungen ausländischer Unternehmer (Leistungsträger, Reiseveranstalter) vermittelt werden, kann auch ausländisches Recht zur Anwendung gelangen.
Derjenige, der für sich oder für Dritte eine Buchung vornimmt, gilt damit als Auftraggeber und übernimmt mangels anderweitiger Erklärung die Verpflichtungen aus der Auftragserteilung gegenüber dem Reisebüro (Zahlungen, Rücktritt vom Vertrag usw.). Bei der Buchung kann das Reisebüro eine Bearbeitungsgebühr und eine (Mindest-) Anzahlung verlangen.
Ausländische Reiseveranstalter (v.a. Reedereien / Tauchkreuzfahrtschiffe / Tauchresorts) verlangen oft hohe, frühzeitige und auch gestaffelte Anzahlungen, ohne die eine Buchung nicht bestätigt werden kann. Linienflüge sind in der Regel immer zu 100% bei Ausstellung der Tickets zu bezahlen.
Die Restzahlung sowie der Ersatz von Barauslagen (Telefonspesen, Fernschreibkosten usw.) sind beim Aushändigen der Reisedokumente (dazu gehören nicht Personaldokumente) des jeweiligen Veranstalters oder Leistungsträgers beim Reisebüro fällig. Reiseunternehmungen, die Buchungen entgegennehmen, sind verpflichtet, dem Reisenden bei oder unverzüglich nach Vertragsabschluss eine Bestätigung über den Reisevertrag (Reisebestätigung) zu übermitteln.
.2 Informationen und sonstige Nebenleistungen
.2.1 Informationen über Einreise-, Pass-, Visa-, Devisen-, Zoll- und gesundheitspolizeiliche Vorschriften
Als bekannt wird vorausgesetzt, dass für Reisen ins Ausland in der Regel ein gültiger Reisepass erforderlich ist. Das Reisebüro hat den Kunden über die jeweiligen darüberhinausgehenden ausländischen Pass-, Visa- und gesundheitspolizeilichen Einreisevorschriften sowie auf Anfrage über Devisen- und Zollvorschriften zu informieren, soweit diese in Österreich in Erfahrung gebracht werden können. Im Übrigen ist der Kunde für die Einhaltung dieser Vorschriften selbst verantwortlich. Nach Möglichkeit übernimmt das Reisebüro gegen Entgelt die Besorgung eines allenfalls erforderlichen Visums. Österreichische Staatsbürger finden alle Informationen zu Auslandsreisen auf der Website des österr. Außenministeriums:
http://www.bmeia.gv.at/aussenministerium/buergerservice/reiseinformation.html
Nicht österreichische Staatsbürger sind für die Einhaltung aller Einreise-, Pass-, Visa-, Devisen-, Zoll und gesundheitspolizeilichen Vorschriften selbst verantwortlich. Auf Anfrage erteilt das Reisebüro nach Möglichkeit Auskunft über besondere Vorschriften für Ausländer, Staatenlose sowie Inhaber von Doppelstaatsbürgerschaften.
.2.2 Informationen über die Reiseleistung
Das Reisebüro ist verpflichtet, die zu vermittelnde Leistung des Reiseveranstalters oder Leistungsträgers unter Bedachtnahme auf die Besonderheiten des jeweils vermittelten Vertrages und auf die Gegebenheiten des jeweiligen Ziellandes bzw. Zielortes nach bestem Wissen darzustellen.
.3 Rechtsstellung und Haftung
Die Haftung des Reisebüros erstreckt sich auf
– die sorgfältige Auswahl des jeweiligen Veranstalters bzw. Leistungsträgers sowie die sorgfältige Auswertung von gewonnenen Erfahrungen,
– die einwandfreie Besorgung von Leistungen einschließlich einer entsprechenden Information des Kunden und Ausfolgung der Reisedokumente,
– die nachweisliche Weiterleitung von Anzeigen, Willenserklärungen und Zahlungen zwischen Kunden und vermitteltem Unternehmen und umgekehrt (wie z. B. von Änderungen der vereinbarten Leistung und des vereinbarten Preises, Rücktrittserklärungen, Reklamationen).
Das Reisebüro haftet nicht für die Erbringung der von ihm vermittelten bzw. besorgten Leistung. Das Reiseunternehmen hat dem Kunden mit der Reisebestätigung den Firmenwortlaut (Produktname), die Anschrift des Reiseveranstalters und gegebenenfalls eines Versicherers bekanntzugeben, sofern sich diese Angaben nicht schon im Prospekt/Katalog oder sonstigen detaillierten Werbeunterlagen finden. Unterlässt es dies haftet es dem Kunden als Veranstalter bzw. Leistungsträger.
Fremdleistungen am Urlaubsort: Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Tortuga Reisen bei am Urlaubsort angebotenen Fremdleistungen (z.B. Ausflüge, Sportveranstaltungen, Führungen, Tauch- und Sportaktivitäten) als Vermittler auftritt. Unterlässt der Kunde die Bekanntgabe von Daten z.B. für notwendige Nationalpark Genehmigungen, Tauchgenehmigungen, Schiffsmanifeste u.ä. trifft Tortuga Reisen keine Haftung für daraufhin entgangene Leistungen.
Reisende mit individuell gebuchten Flügen, Tramper (Flug-Only-Kunden & Linienflüge) sind verpflichtet die Flüge bei der Fluggesellschaft selbst rück zu bestätigen, sich über die aktuelle Abflugzeit zu informieren und entsprechend zeitgerecht am Flughafen einzufinden (Kurz- und Mittelstrecke 2 Stunden, Langstrecke 3 Stunden). Tortuga Reisen haftet nicht für etwaig entstandene Kosten.
Wird die Beförderung im Linienverkehr erbracht und dem Reisenden hierfür ein entsprechender Beförderungsausweis ausgestellt (z.B. elektronisches Flugticket), so erbringt Tortugareisen Fremdleistungen, d.h., dass diese Leistungen vermittelt werden. Für den Erfolg der Beförderungsleistungen selbst tritt der Reisevermittler nicht ein. Ticketausstellung bei Linienflügen erfolgt erst nach vollständiger Bezahlung der Flugtickets.
Ein Wechsel der ursprünglich vorgesehenen Fluggesellschaft, des Fluggerätes, der Route, des Flughafens, die Einführung von Zwischenlandungen, etc. bleiben vorbehalten. Für hieraus resultierende Verspätungen und Änderungen übernimmt Tortuga Reisen keine Haftung. Tortuga Reisen weist ausdrücklich darauf hin, dass es im internationalen Flugverkehr immer wieder zu Verspätungen oder fehlenden Gepäckstücken kommt, was eine am Ankunftsort knapp geplante Weiterreise verzögern oder unmöglich machen kann. Es empfiehlt sich daher immer mindestens eine, besser zwei Zwischenübernachtungen vor einer wichtigen Weiterreise (Schiffsreise, extra Flugticket, Sondertransfers) einzuplanen.
.4 Leistungsstörungen
Verletzt das Reisebüro die ihm aus dem Vertragsverhältnis obliegenden Pflichten, so ist es dem Kunden zum Ersatz des daraus entstandenen Schadens verpflichtet, wenn es nicht beweist, dass ihm weder Vorsatz noch grobe Fahrlässigkeit zur Last fallen.
Für Vertragsverletzungen auf Grund minderen Verschuldens ist das Reisebüro dem Kunden zum Ersatz eines daraus entstandenen Schadens bis zur Höhe der Provision des vermittelten Geschäftes verpflichtet.
- DAS REISEBÜRO ALS VERANSTALTER
Die nachstehenden Bedingungen sind Grundlagen des Vertrages – in der Folge Reisevertrag genannt -, den Sie als Kunde mit Tortuga Reisen als Reiseveranstalter entweder direkt oder unter Inanspruchnahme eines Vermittlers schließen.
.1 Buchung/Vertragsabschluss
Der Reisevertrag kommt zwischen dem Buchenden und dem Veranstalter dann zustande, wenn Übereinstimmung über die wesentlichen Vertragsbestandteile (Preis, Leistung und Termin) besteht. Mit der Buchungsbestätigung / Rechnung von Tortuga Reisen (schriftlich, per Fax oder per E-mail ) wird dieser Vertrag verbindlich. Bei Vertragsabschluss wird eine Buchungsgebühr in der Höhe von mindestens EUR 50,- fällig.
Als Anmelder mehrerer Personen erklären sie ausdrücklich dafür bevollmächtigt zu sein und für die vertraglichen Verpflichtungen aller mit angemeldeten Personen einzustehen und sie haften neben den mitangemeldeten Personen.
.2 Leistungen
Der Inhalt des Reisevertrages wird ausschließlich durch die Beschreibungen, Abbildungen und Preisangaben in der für diesen Urlaub ausgestellten Buchungsbestätigung / Rechnung bestimmt. Mündliche Abreden, die im Gegensatz zu den Reisebedingungen und Leistungsbeschreibungen stehen, bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch Tortuga Reisen. Nicht auf der Buchungsbestätigung / Rechnung angeführte Leistungen sind auch nicht im Leistungsumfang enthalten. Dies sind z.B. ein örtlicher Transfer zum Abflugshafen, lokale Abgaben wie Ortstaxen, Hafengebühren, Ausreisesteuern, Visakosten, obligatorische (Tauch-) Versicherungen, Nationalparkgebühren, Dieselzuschläge, Übergepäcksgebühren, Verleih von Tauchausrüstungen und ähnliche nicht explizit als inkludiert angeführte Sonderleistungen.
Buchungsstellen oder Reisebegleiter sind nicht berechtigt Zusicherungen zu geben oder abweichende Vereinbarungen zu treffen. Orts- und Hotelprospekte inkl. Webseiten und Ausschreibungen haben lediglich unverbindlichen Informationscharakter.
Kundenwünsche werden gerne an den jeweiligen Leistungsträger weitergeleitet, sie sind jedoch unverbindlich und stellen keine Buchungsbedingung dar.
Falls sich ein Reiseteilnehmer entschließt eine halbe Doppelkabine oder ein halbes Doppelzimmer zu buchen, ist der Reiseveranstalter berechtigt eine weitere Person in diese Kabine (dieses Zimmer) zu buchen. Auf unterschiedliche Geschlechter kann aber muss der Veranstalter keine Rücksicht nehmen.
Leistungs- und Preisänderungen
.2.1 Preisänderungen
Der Veranstalter behält sich vor, den mit der Buchung bestätigten Reisepreis aus Gründen, die nicht von seinem Willen abhängig sind, zu erhöhen, sofern der Reisetermin mehr als zwei Monate nach dem Vertragsabschluss liegt. Grunde sind z.B. unvorhersehbare Änderung der Beförderungskosten (Treibstoffkosten / Zuschläge), Abgaben für bestimmte Leistungen (wie Landegebühren, Ein- oder Ausschiffungsgebühren in Häfen und entsprechende Gebühren auf Flughäfen, sofern im Reise Arrangement enthalten), zusätzlich eingeführte oder erhöhte Steuern und Abgaben oder die für die betreffende Reiseveranstaltung anzuwendenden Wechselkurse.
Dem Kunden sind Preisänderungen und deren Umstände sowie die Höhe unverzüglich nach Bekanntwerden zu erklären.
Bei einer Preissenkung aus diesen Gründen ist diese an den Reisenden weiterzugeben.
Bei Änderungen des Reisepreises um mehr als 10 Prozent ist ein Rücktritt des Kunden vom Vertrag ohne Stornogebühr möglich.
Änderungen der Katalogpreise vor Buchung (dem Vertragsabschluss) insbesondere aufgrund von Erhöhungen der Flughafentaxen, Sicherheitsgebühren, Landegebühren, Gebühren in Häfen und Treibstoffpreise sowie Druckfehler und Preiskorrekturen sind dem Veranstalter ausdrücklich vorbehalten. Es gelten ausschließlich die Preise des Vertragsabschlusses laut Buchungsbestätigung / Rechnung.
.2.2 Leistungsänderungen nach Vertragsabschluss
Unerhebliche Änderungen einzelner Reiseleistungen durch Tortuga Reisen, die den Ablauf und die Qualität der Reise nicht wesentlich beeinträchtigen, sind gestattet und werden den Reisegästen bei Bekanntwerden mitgeteilt. (z.B. Änderung von Flugplänen mit daraus resultierenden geänderten An- und Abreisezeiten, Änderungen von Hotelunterkünften oder Schiffen in der gleichen Kategorie u.ä.)
Bei Ausfall oder Änderung der Reisebegleitung besteht kein Anspruch auf Preisminderung. Sollten entgeltliche Kurse (z.B. Tauchkurse) oder Workshops durch die Reisebegleitung auf der Reiserechnung angeführt sein, entfallen die Kosten für diese Zusatzleistungen.
Bei Schiffsreisen & Tauchkreuzfahrten besteht kein Anspruch auf Preisminderung aufgrund von Änderungen der Reiseroute, des Reiseablaufs, bei Ausfall der Nitrox Anlage bei „Nitrox for free“ Tauchen oder der Reisetage die durch lokale Behörden und Regierungen, Nationalparkverwaltungen oder die Reederei bedingt werden. Dies gilt ebenso für alle Entscheidungen des Kapitäns, des Cruise-Direktors oder anderen befugten Autoritäten, die zugunsten der Sicherheit der Passagiere und des Schiffes getroffen werden und umschließt auch Änderungen aufgrund von Strömungs- und Wetterbedingungen, Naturkatastrophen, Tauchunfällen oder höherer Gewalt.
.2.3 Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nimmt der Reisende einzelnen Reiseleistungen des gebuchten Reisearrangements nicht oder nur teilweise in Anspruch, besteht kein Anspruch auf Erstattung des Gegenwertes durch Tortuga Reisen. Buchungsstellen oder Reisebegleiter sind nicht berechtigt anders lautende Zusicherungen zu geben oder abweichende Vereinbarungen zu treffen.
Tortuga Reisen wird sich bei jeweiligen Leistungsträgern um Erstattung bemühen, es sei denn die Leistungen sind unerheblich.
.3 Bezahlung & Insolvenzabsicherung
Die Anzahlung in der Höhe von mindestens 20% ist bei Buchungsabschluss fällig, die Restzahlung erfolgt frühestens 20 Tage vor Reiseantritt – Zug um Zug gegen Aushändigung der Reiseunterlagen an den Reisenden. Darüberhinausgehende oder vorzeitig geleistete Anzahlungen oder Restzahlungen sind nicht durch die Insolvenzversicherung abgesichert.
Tortuga Reisen verfügt über eine Kundengeld-Insolvenzabsicherung (Anm.: österr. Pendent zu deutschen Reisesicherungsscheinen): Garant ist HDI Global SE, HDI-Platz 1, 30659 Hannover. Sämtliche Ansprüche sind bei sonstigem Anspruchsverlust nachweislich innerhalb von 8 Wochen ab Insolvenzeintritt beim Abwickler TVA-Tourismusversicherungsagentur GmbH, Baumannstrasse 9, 1030 Wien Tel.: +43 1 361 90 77 44 anzumelden.
Die Buchung beim Leistungsträger erfolgt nach Erhalt der Anzahlung. Alle Spesen sind vom Auftraggeber zu tragen. Dies gilt insbesondere für Zahlungen in ausländischen Währungen. Zusätzliche Kosten und Aufwand die durch verspätete Bezahlung entstehen (z.B. Eilkurierdienste für die Reiseunterlagen) gehen zu Lasten des Reisenden.
.4 Bausteinprogramm
Bei der Buchung von Reisebausteinen besorgt Tortuga Reisen für Reisegäste Leistungen mehrerer Veranstalter und weist diese Veranstalter namentlich auf der Buchungsbestätigung/ Rechnung aus. Für Tortuga Reisen Veranstalter-Bausteine, gelten die angeführten Veranstalter-Bestimmungen. Für Reisebausteine anderer Veranstalter (z.B. Linienflüge, Kreuzfahrten, Tauchpakete) tritt Tortuga Reisen als Vermittler auf.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Tortuga Reisen bei am Urlaubsort angebotenen Fremdleistungen (z.B. Ausfluge, Sportveranstaltungen, Führungen, Tauch- und Sportaktivitäten) immer als Vermittler auftritt.
Im Bausteinprogramm können für die Summe aller gebuchten Reiseleistungen aus Reisevermittlung und Reiseveranstaltung auch höhere Anzahlungen oder früher fällige Teilzahlungen und Restzahlungen entstehen.
.5 Wechsel in der Person des Reiseteilnehmers
Ein Wechsel in der Person des Reiseteilnehmers vor Reiseantritt ist dann möglich, wenn die Ersatzperson alle Bedingungen und besonderen Bestimmungen, Reiseerfordernisse sowie Fristen der jeweiligen Leistungsträger für die Teilnahme erfüllt. Der Überträger und der Erwerber haften für das noch unbeglichene Entgelt sowie gegebenenfalls für die durch die Übertragung entstandenen Mehrkosten zu ungeteilter Hand. Änderungen des Reiseteilnehmers während der Reise sind ohne die Zustimmung von Tortuga Reisen unzulässig und beenden das Vertragsverhältnis bei gleichzeitigem Anspruchsverlust.
Bei Linienflügen ist eine Namensänderung des Passagiers NICHT möglich. Es muss eine Stornierung und Neubuchung erfolgen. Die Umbuchungsgebühr von Tortuga Reisen für den Wechsel in der Person des Reiseteilnehmers beträgt mindestens € 30 pro Person! zuzüglich der durch die Leistungsträger verrechneten Umbuchungs- und Mehrkosten.
.6 Pass-, Visa-, Zoll-, Einreise-, Devisen-, Flughafen- und Gesundheitsbestimmungen
Kunden von Tortuga Reisen sind für die Einhaltung aller geltenden Pass-, Visa-, Zoll-, Einreise-, Devisen-, Flughafen- und Gesundheitsbestimmungen und für die Vollständigkeit ihrer Reisedokumente selbst verantwortlich. Alle Kosten und Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu ihren Lasten, auch wenn diese Vorschriften nach Buchung geändert werden sollten. Österreichische Staatsbürger finden alle Informationen zu Auslandsreisen auf der Website des österr. Außenministeriums:
http://www.bmeia.gv.at/aussenministerium/buergerservice/reiseinformation.html
Für Ausländer, Staatenlose und Doppelstaatsbürger gelten besondere Bestimmungen. Wenden Sie sich in allen Fällen bei Bedarf an die jeweiligen Vertretungsbehörden.
.7 Reisen mit besonderen Risiken
Bei Reisen mit besonderen Risiken (z.B. Sonderreisen in entlegene Gebiete, Reisen mit Expeditionscharakter, Abenteuerreisen, geplante Begegnungen mit freilebenden Wildtieren) haftet der Veranstalter nicht für die Folgen, die sich im Zuge des Eintrittes der Risiken ergeben, wenn dies außerhalb seines Pflichtenbereiches geschieht. Unberührt bleibt die Verpflichtung des Reiseveranstalters, die Reise sorgfältig vorzubereiten und die mit der Erbringung der einzelnen Reiseleistungen beauftragten Personen und Unternehmen sorgfältig auszuwählen. Obwohl Tortuga Reisen einen hohen Sicherheitsstandard bei der Auswahl der Leistungsträger anstrebt, können Unfälle nicht ausgeschlossen werden. Weder Tortuga Reisen noch Handlungsbevollmächtigte oder ihre Vertreter können für Verletzungen, Verluste oder gefährliche Vorfälle, die im Laufe einer solchen Reise passieren, verantwortlich gehalten werden.
.7.1 Gesundheit, Teilnahme an Tauch- und Sportaktivitäten
Tauchende Reiseteilnehmer müssen über einen weltweit gültigen Tauchschein (Brevet) sowie ein Logbuch mit Aufzeichnungen über die Taucherfahrung verfügen und diese auf der Reise mitfuhren. Zusätzlich ist der Nachweis einer Versicherung für Tauchunfälle sowie ein ärztliches Attest über die Tauchtauglichkeit verpflichtend (insbesondere bei Schiffsreisen). Gäste, die das Tauchen am Urlaubsort erlernen wollen, müssen alle vom jeweiligen Anbieter (Tauchbasis, Tauchcenter, Tauchkreuzfahrtschiff) geforderten Voraussetzungen erfüllen um an einem Tauchkurs teilzunehmen. Vor dem Tauchen sind weltweit oft umfangreiche (mitunter englische) Haftungseinschränkungserklärungen des Leistungsträgers zu unterzeichnen, die Tortuga Reisen gerne auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden vorab besorgt. Ähnliche Regelungen gelten bei anderen Aktivitäten.
Durch die Buchung einer solchen Reise, erklären sich die Teilnehmer mit diesen Voraussetzungen einverstanden und bestätigen, dass von ärztlicherseits keine Bedenken gegen eine Teilnahme an der Reise und gegen Beteiligung an Land- und Wasseraktivitäten sowie sonstigen Programmen bestehen. Es wird dringend empfohlen, sich vor Reisebeginn ärztlich, insbesondere auf Tauch- / Sporttauglichkeit untersuchen zu lassen und ein entsprechendes Attest mitzuführen. Während der Tauch- und Sportprogramme verpflichtet sich der Teilnehmer den Instruktionen der Mitarbeiter, Tauchguides oder betreuendem Personal Folge zu leisten.
Zuwiderhandlungen können den sofortigen Ausschluss ohne Anspruch auf Rückerstattung zur Folge haben.
Teilnehmer, die ein Tauchpaket buchen, versichern mit Ihrer Anmeldung, dass sie auch über die entsprechende Taucherfahrung verfügen. Es besteht keine Haftung für vom Teilnehmer aufgrund eigenen Verschuldens erlittene Schäden. Die Teilnahme an allen Sport- und Tauchaktivitäten erfolgt freiwillig und auf eigene Gefahr.
.7.2 Tauchen mit Haien, Begegnungen mit anderen freilebenden Wildtieren
Die Teilnahme an Tauch-, Schnorchel- oder Schwimmaktivitäten am Urlaubsort insb. in Gebieten in denen Haivorkommen bekannt sind, erfolgt freiwillig und auf eigene Gefahr. In der Regel erhalten Teilnehmer vom Leistungsträger Vorort ein ausführliches Briefing mit Verhaltensempfehlungen zum Tauchen mit Haien oder Interagieren mit anderen Wildtieren. Es handelt sich hierbei lediglich um Informationen ohne Sicherheits-Garantie. Sollten diese Empfehlungen nach Ansicht der Gäste nicht ausreichend, nicht verständlich genug sein oder Bedenken irgendwelcher Art bestehen, ist der Gast verpflichtet nachzufragen und gegebenenfalls nicht an den Aktivitäten teilnehmen. Da es sich bei Haien um freilebende Wildtiere handelt, können weder Tortuga Reisen noch die Leistungsträger Sichtungen garantieren. Bei Aktivitäten im Wasser, wo Haie angelockt (geködert oder gefuttert) werden besteht immer eine erhöhte Unfallgefahr, da sich die Tiere auf Nahrungssuche befinden und ihr Verhalten nicht vorhersagbar ist. Haie sind in der Lage einen Menschen schwer oder sogar tödlich zu verletzen. Die Möglichkeit mit Haien oder anderen Tieren zu tauchen wird weder garantiert noch ist sie Bestandteil des Reisevertrages, noch wird seitens des Veranstalters eine Haftung für mögliche Unfälle übernommen.
Die Teilnehmer erklären durch die Anmeldung zur Teilnahme an einer Hai- oder Wildtierreise auf jegliche Schadenersatzansprüche aus möglichen Unfällen mit diesen Tieren gegen den Veranstalter und den Vermittler zu verzichten.
.8 Rechtsgrundlagen bei Leistungsstörungen, Haftung
.8.1 Haftung
Der Reiseveranstalter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmannes. Die vertraglich vereinbarten Reiseleistungen sind mit den zugesicherten Eigenschaften zu erbringen und frei von Fehlern, die den Wert und Nutzen der Reise wesentlich mindern oder aufheben.
Der Veranstalter haftet insbesondere für:
– Die sorgfältige Auswahl der Leistungsträger
– Organisation, Reservierung und Buchung der vertraglich vereinbarten Leistungen
– Ausstellung und Übermittlung der Reiseunterlagen
.8.2 Gewährleistung
Der Kunde hat bei nicht oder mangelhaft erbrachter Leistung einen Gewährleistungsanspruch und erklärt sich damit einverstanden, dass ihm der Veranstalter an Stelle seines Anspruches auf Wandlung oder Preisminderung in angemessener Frist eine mangelfreie Leistung erbringt oder die mangelhafte Leistung verbessert. Abhilfe kann in der Weise erfolgen, dass der Mangel behoben wird oder eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung erbracht wird. Eine unverzügliche Meldung über den Mangel muss erfolgen.
Nicht oder nur teilweise in Anspruch genommene Zusatz- und Sonderleistungen werden nicht rückerstattet. Tortuga Reisen wird sich im Interesse des Kunden bemühen eine Erstattung des Leistungsträgers herbeizuführen, bei unerheblichen Leistungen entfällt diese Verpflichtung.
Obwohl Tortuga Reisen und die ausgewählten Leistungsträger bemüht sind, das angebotene Reiseprogramm einzuhalten, dürfen z.B. Reiserouten geändert werden, wenn unvorhersehbare Ereignisse oder die Sicherheit dies erfordern (Wetter, Wind, Strömungen etc.). Dies gilt insbesondere bei Schiffsreisen, da hier der Kapitän und die Crew entscheiden. Tortuga Reisen kann ohne jegliche Haftung oder eigenem Kostenaufwand zu jeder Zeit Buchungen von Reiseabschnitten oder von der gesamten Reise stornieren. Ohne Einschränkung der oben genannten Haftungsbeschränkungen darf Tortuga Reisen eine solche Stornierung durchfuhren wegen schlechten Wetters, gefährdeten Umständen und unabwendbaren Ereignissen, für die Tortuga Reisen nicht zuständig ist. Wetterabhängige Aktivitäten (z.B. Tauch- oder Bootsausfahrten), erhoffte Wildtiersichtungen oder bestimmte Routen können nicht als Leistungsstörung geltend gemacht werden.
Jede andere Haftung, die nicht durch diese Haftungsbeschränkung ausgeschlossen ist, ist auf die Höhe des Reisepreises beschränkt.
.8.3 Schadenersatz
Verletzen der Veranstalter oder seine Gehilfen schuldhaft die dem Veranstalter aus dem Vertragsverhältnis obliegenden Pflichten, so ist dieser dem Kunden zum Ersatz des daraus entstandenen Schadens verpflichtet. Soweit der Reiseveranstalter für andere Personen als seine Angestellten einzustehen hat, haftet er – ausgenommen in Fällen eines Personenschadens – nur, wenn er nicht beweist, dass diese weder Vorsatz noch grobe Fahrlässigkeit treffen. Außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit trifft den Reiseveranstalter keine Haftung für Gegenstände, die üblicherweise nicht mitgenommen werden, außer er hat diese in Kenntnis der Umstände in Verwahrung genommen. Es wird daher dem Kunden empfohlen, keine Gegenstände besonderen Werts mitzunehmen. Weiters wird empfohlen, die mitgenommenen Gegenstände ordnungsgemäß zu verwahren und zu versichern.
.8.4 Mitteilung von Mängeln
Der Kunde hat jeden Mangel der Erfüllung des Vertrages, den er während der Reise feststellt, unverzüglich dem Veranstalter mitzuteilen (Notfallfax oder Notfalltelefon, Whats App, Mail etc.). Urlaubsbetreuer sind nicht berechtigt Ansprüche anzuerkennen. Die Unterlassung dieser Mitteilung ändert nichts an den Gewährleistungsansprüchen des Kunden. Sie kann ihm aber als Mitverschulden angerechnet werden und insofern seine eventuellen Schadenersatzansprüche schmälern. Gegebenenfalls empfiehlt es sich, in Ermangelung eines örtlichen Repräsentanten, den jeweiligen Leistungsträger (z. B. Hotel, Fluggesellschaft) über Mängel zu informieren und Abhilfe zu verlangen.
Will ein Reisegast wegen eines erheblichen Reisemangels oder aus wichtigem, erkennbarem Grund wegen Unzumutbarkeit vom Reisevertrag zurücktreten, hat er dem Reiseveranstalter zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen.
.8.5 Geltendmachung von allfälligen Ansprüchen
Um die Geltendmachung von Ansprüchen zu erleichtern, wird dem Kunden empfohlen, sich über die Nichterbringung oder mangelhafte Erbringung von Leistungen schriftliche Bestätigungen geben zu lassen bzw. Belege, Beweise oder Zeugen zu sichern und diese Informationen Tortuga Reisen vorzulegen. Es empfiehlt sich im Interesse des Reisenden Ansprüche unverzüglich (innerhalb eines Monates) nach Rückkehr von der Reise direkt beim Veranstalter oder im Wege des vermittelnden Reisebüros geltend zu machen, da mit zunehmender Verzögerung mit Beweisschwierigkeiten zu rechnen ist.
.8.6 Verjährung
Ansprüche aus dem Reisevertrag verjähren nach 6 Monaten, Schadenansprüche aus unerlaubten Handlungen nach 3 Jahren nach dem ursprünglich vereinbarten Reiseende.
.8.7 Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.
.9 Mitwirkungspflicht des Reisenden
– Sollte der Reisende seine Reiseunterlagen nicht zeitgerecht vor Abreise erhalten, hat er den Reiseveranstalter unverzüglich darüber zu informieren.
– Der Reisegast ist verpflichtet seine Reiseunterlagen bei Erhalt auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen und den Reiseveranstalter gegebenenfalls über Mängel oder Fehler zu informieren.
– Sollte der Reisegast während der Reise Mängel oder Leistungsstörungen feststellen, hat er den Reiseveranstalter unverzüglich darüber zu informieren (Notfallfax oder Notfalltelefon, Mail, Whatsapp). Sollte eine Verständigung nicht zumutbar oder unmöglich sein und der Leistungsträger vor Ort nicht in der Lage sein den Mangel zu beheben oder zu bessern, sind die Mängel nachvollziehbar zu dokumentieren und innerhalb eines Monats nach Rückkehr zu melden.
– Der Reisende ist verpflichtet den Eintritt eines Schadens möglichst zu verhindern und eintretende Schäden gering zu halten. Insbesondere hat er den Reiseveranstalter auf die Gefahr eines Schadens hinzuweisen.
– Reisende mit individuell gebuchten Flügen, Tramper (Flug-Only-Kunden & Linienflüge) sind verpflichtet die Flüge bei der Fluggesellschaft selbst rück zu bestätigen und sich über die aktuelle Abflugzeit zu informieren.
– Datenbekanntgabe: (siehe dazu auch unsere Datenschutzerklärung)
Für das Ausstellen von Flugtickets, die Einreise in viele Länder, die Teilnahme an Schiffsreisen und Sportaktivitäten (z.B. Betreten oder Befahren von Nationalparks, Tauchgenehmigungen oder für Hafengenehmigungen) ist die Bekanntgabe von unterschiedlichen Daten (Passdaten, Notfallkontakten etc.) oder das Ausfüllen von Schiffsmanifesten zwingend erforderlich.
Tortuga Reisen informiert Reisegäste darüber, die Datenerfassung muss in der Regel aber durch den Gast selbst erfolgen. Unterlässt der Kunde die zeitgerechte Bekanntgabe von Daten trifft Tortuga Reisen keine Haftung für daraufhin entgangene Leistungen.
.10 Rücktritt vom Vertrag
.10.1 Rücktritt des Kunden
1 a) Rücktritt ohne Stornogebühr
Abgesehen von den gesetzlich eingeräumten Rücktrittsrechten kann der Kunde, ohne dass der Veranstalter gegen ihn Ansprüche hat, vor Beginn der Leistung zurücktreten, wenn wesentliche Bestandteile des Vertrages, zu denen auch der Reisepreis zählt, erheblich geändert werden.
1 b) Anspruch auf Ersatzleistung
Der Kunde kann, wenn er von den Rücktrittsmöglichkeiten laut lit. a nicht Gebrauch macht und bei Stornierung des Reiseveranstalters ohne Verschulden des Kunden, an Stelle der Rückabwicklung des Vertrages dessen Erfüllung durch die Teilnahme an einer gleichwertigen anderen Reiseveranstaltung verlangen, sofern der Veranstalter zur Erbringung dieser Leistung in der Lage ist.
1 c) Rücktritt mit Stornogebühr
Die Stornogebühr steht in einem prozentuellen Verhältnis zum Reisepreis und richtet sich bezüglich der Höhe nach dem Zeitpunkt der Rücktrittserklärung und der jeweiligen Reiseart. Der Kunde ist in allen nicht unter lit. a genannten Fällen gegen Entrichtung einer Stornogebühr berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
Landarrangements (Hotel only) mit Eigenanreise
bis 30 Tage vor Reisebeginn 25%
29 bis15 Tage vor Reisebeginn 50%
14 bis 7 Tage vor Reisebeginn 75%
6 bis 3 Tage vor Reisebeginn 90%
danach 100%
Pauschalreisen im Linienverkehr oder mit Charterflügen
bis 30 Tage vor Reisebeginn 30%
29 bis 15 Tage vor Reisebeginn 50%
14 bis 7 Tage vor Reisebeginn 75%
6 bis 3 Tage vor Reisebeginn 85%
danach 95%
Schiffsreisen, Tauchkreuzfahrten, Sonderreisen, Gruppenreisen, Boots- und Yachtchartern, individuell ausgearbeitete Reisen, Doppelbuchungen durch den Reisenden
bis 180 Tage vor Reisebeginn 30%
179 bis 100 Tage vor Reisebeginn 50%
danach 100%
Darüberhinausgehend gilt, dass die Stornogebühren mindestens die von den Leistungsträgern verrechneten Stornokosten betragen. Für die Stornierung von Linienflugtickets gelten immer die durch die Fluglinie maßgeblichen Ticketbestimmungen. Jeweils zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr in der Höhe von 10% – mindestens € 50 pro Person.
Für Hotelunterkünfte, Ferienwohnungen, Schiffsreisen, Vollcharter, Busfahrten, Sonderzüge und Linienflugreisen zu Sondertarifen gelten besondere Bedingungen. Diese sind im Detailprogramm anzuführen. Auf abweichende, besondere Stornobedingungen werden bei der Buchung von anderen Reisearten hingewiesen.
Rücktrittserklärung
Der Kunde (Auftraggeber) kann jederzeit dem Reisebüro, bei dem die Reise gebucht wurde, mitteilen, dass er vom Vertrag zurücktritt. Die Stornierung muss schriftlich erfolgen. Es empfiehlt es sich, dies mittels eingeschriebenen Briefes oder persönlich mit gleichzeitiger schriftlicher Erklärung zu tun.
- d) No-Show
No-Show liegt vor, wenn der Kunde der Abreise fernbleibt, weil es ihm am Reisewillen mangelt oder wenn erdie Abreise wegen einer ihm unterlaufenen Fahrlässigkeit oder wegen eines ihm widerfahrenen Zufalls versäumt. Die Kosten bei No-Show betragen 100%.
Tortuga Reisen weist darauf hin, dass bei Nichtantrittes einer Teilstrecke eines Flugtickets die verbleibenden Strecken ebenfalls verfallen können.
.10.2 Rücktritt des Veranstalters vor Antritt der Reise
1 a) Nicht Erreichen der Mindestteilnehmerzahl
Bei Gruppenreisen, Sonderreisen, Boots- und Yachtchartern, Schiffsreisen & Tauchkreuzfahrten ist Tortuga Reisen berechtigt die Reise abzusagen, wenn die Mindestteilnehmerzahl bis 60 Tage vor Abreise nicht erreicht wird. Eingezahlte Beträge werden rückerstattet, weitere Ansprüche können nicht geltend gemacht werden.
1 b) Höhere Gewalt
Die Stornierung erfolgt auf Grund höherer Gewalt, d.h. auf Grund ungewöhnlicher und unvorhersehbarer Ereignisse, auf die derjenige, der sich auf höhere Gewalt beruft, keinen Einfluss hat und deren Folgen trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht hätten vermieden werden können. Hierzu zählt jedoch nicht die Überbuchung, wohl aber staatliche Anordnungen, Streiks, Krieg oder kriegsähnliche Zustände, Epidemien, Naturkatastrophen usw.. Eingezahlte Beträge werden rückerstattet, weitere Ansprüche können nicht geltend gemacht werden.
.10.3 Rücktritt des Veranstalters nach Antritt der Reise
Der Veranstalter wird von der Vertragserfüllung dann befreit, wenn der Kunde im Rahmen einer Gruppenreise die Durchführung der Reise durch grob ungebührliches, widerrechtliches oder unverantwortliches Verhalten, ungeachtet einer Abmahnung, nachhaltig stört oder gefährdet. In diesem Fall ist der Kunde, sofern ihn ein Verschulden trifft, dem Veranstalter gegenüber zum Ersatz des Schadens verpflichtet. Der Kunde hat in solchem Falle keinen Anspruch auf Entschädigung.
.11 Auskunftserteilung an Dritte
Auskünfte über die Namen der Reiseteilnehmer und die Aufenthaltsorte von Reisenden werden an dritte Personen auch in dringenden Fällen nicht erteilt, es sei denn, der Reisende hat eine Auskunftserteilung ausdrücklich gewünscht. Die durch die Übermittlung dringender Nachrichten entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Kunden. Es wird daher den Reiseteilnehmern empfohlen, ihren Angehörigen die genaue Urlaubsanschrift bekanntzugeben.
.12 Allgemeines und Hinweise
.12.1 Flugpläne und Reisegepäck
Die in den Reiseunterlagen angegebenen Schiffsablegezeiten, Flugzeiten, Flugpläne, die Streckenführung oder die Fluggesellschaft können sich auch kurzfristig ändern. Der Reisende hat sich spätestens 24 Stunden, aber nicht früher als 48 Stunden vor Abflug / Abfahrt direkt bei der Reederei, der Fluglinie oder bei der in den Reiseunterlagen genannten Stelle über die aktuellen Flug- bzw. Fahrzeiten zu informieren. Wird dies unterlassen und der Flug bzw. die Abfahrt wird verpasst, gehen daraus gegebenenfalls entstehende Mehrkosten zu Lasten des Reisenden.
Für die Beförderung von Gepäck gelten die Bestimmungen des Beförderungsunternehmens, die auf der jeweiligen Webseite publiziert sind. Üblicher Weise kann ein Fluggast ab Europa mindestens 20 -23 kg Gepäck kostenlos einchecken und begrenztes Handgepäck mit an Board nehmen. Auf Inneramerikanischen und innereuropäischen Flügen sowie bei einigen Low Cost Carriern ist der Transport für eingechecktes Gepäck nur gegen Bezahlung am Check In möglich.
Die notwendige Anmeldung und Beförderung von Sondergepäck (z.B. Sportausrüstungen) ist grundsätzlich nicht Bestandteil des mit dem Reiseveranstalter geschlossenen Reisevertrages, kann aber auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden bei den meisten Beförderungsunternehmungen gegen Entgelt vermittelt werden.
.12.2 Reiseversicherung
Der Abschluss einer Reisekostenausfall-, Reisegepäck-, Reiseunfall- und Reisekrankenversicherung wird dringend empfohlen. Für Taucher empfehlen wir zusätzlich den Abschluss einer Tauch-Versicherung (teilweise obligatorisch), die im Falle eines Tauchunfalls die anfallenden Kosten übernimmt. Auf ausdrücklichen Wunsch können wir solche Versicherungen die solche Leistungen übernehmen, nennen oder vermitteln. Sollten Reisende Gegenstände von hohem Wert (Computer, Kameras, technisches Equipment, Tauchausrüstungen etc.) entgegen der Empfehlung von Tortuga Reisen auf Reisen mitfuhren, ist es unbedingt ratsam diese Gegenstände ordnungsgemäß zu verwahren (Computer z.B. vor Wasser schützen), zu versichern (Spezialanbieter für Kameras) und nicht aus der Hand zu geben. Tortuga Reisen oder Erfüllungsgehilfen übernehmen keinerlei Haftung für unsachgemäße Behandlung solcher Gegenstände.
.12.3 Daten, Datenschutz & Copyright
Der Schutz Ihrer persönlichen Daten ist uns ein besonderes Anliegen. Wir verarbeiten Ihre Daten daher ausschließlich auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen (DSGVO, TKG 2003). In unseren gesonderten Datenschutzinformationen informieren wir Sie über die wichtigsten Aspekte der Datenverarbeitung.
Bei der Verarbeitung und Speicherung personenbezogener Daten halten wir uns strikt an die datenschutzrechtlichen Vorschriften. Private und personenbezogene Daten werden sicher auf zugangskontrollierten Medien gespeichert und nicht an Dritte weitergegeben, ausgenommen dies ist im Rahmen eines Buchungsprozesses zwingend erforderlich. Personenbezogene Daten werden nach Ablauf der gesetzlichen Löschfristen gelöscht. Betroffene Personen haben das Recht auf Auskunft über die bezüglich Ihrer Person gespeicherten Daten, deren Herkunft und Empfänger sowie den Zweck der Speicherung. Unter Bestimmten Voraussetzungen haben sie außerdem das Recht unrichtige Daten zu berichtigen zu lassen, das Recht auf Löschung, das Recht auf Wiederspruch gegen die Verarbeitung und das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung.
Informationen zum Datenschutzerklärung
Der Schutz Ihrer persönlichen Daten ist uns ein wichtiges Anliegen. Wir verarbeiten Ihre Daten ausschließlich auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere dem Datenschutzgesetz (DSG) und der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). In diesen Datenschutzinformationen informieren wir Sie über die wichtigsten Aspekte der Datenverarbeitung.
Betroffene Personen sind Besucher und Nutzer der Online Seiten und Personen die mit uns per e-mail Kontakt aufnehmen. Zweck der Verarbeitung ist die Zurverfügungstellung von Angeboten und Informationen, die Beantwortung von Kontaktanfragen und Kommunikation mit Nutzern und die Sicherheitsmaßnahmen.
Personenbezogene Daten sind alle Angaben über Betroffene durch welche die Identität des Betroffenen bestimmt oder bestimmbar ist. Angaben können sämtliche Informationen sein, die mit einer Person in Verbindung stehen oder gebracht werden können, wie z.B.
– Ihre Stammdaten (Familienname, Vorname, Adresse, Geburtsdatum).
– Die Daten in Reisedokumenten (Passnummer, Geburtsdatum, Laufzeit, ausstellende Behörde)
– Kontaktdaten (z.B., E-Mail Adresse, Telefonnummern, Faxnummern).
– Inhaltsdaten (z.B., Texteingaben, Fotografien, Videos).
– Nutzungsdaten (z.B., besuchte Webseiten, Interesse an Inhalten).
– Meta-/Kommunikationsdaten (z.B., Geräte-Informationen, IP-Adressen).
– die Daten zu Zahlungsart (Daten der EC-Karten, Kreditkarten und Bankkarten)
– die Daten zu Destinationen, Kontaktpersonen, Konditionen, Special Services, Gesundheitsdaten,
Vielfliegernummer, Gesundheitsdaten.
Diese Daten werden für unsere Dienstleistungen benötigt. Dazu gehören insbesondere Buchungen von Reisen, Fremdenführern, Hotels, Gastronomie, Mietfahrzeugen, Transfers, Registratur Abwicklungen, Versicherungen, Events, Touren, Akkreditierungen, Gutscheinen einschließlich Kundenanlage, Verrechnung und deren Überprüfung, Ticketbuchungen, Einkauf von Hotels und verschiedenste Dienstleistungen zur ordentlichen Erfüllung des Vertrages.
Ihre Buchungsdaten und die von Ihren bekanntgegebenen Mitreisenden werden an die Touristik für die Buchung weitergeleitet. Sie müssen daher sicherstellen, dass sämtliche Daten, die sich auf Dritte beziehen, mit dem Einverständnis dieser Personen von Ihnen bereitgestellt werden.
Notwendige Weiterleitung
Zur Ausführung und Abwicklung der von uns vermittelten Touristikleistungen leiten wir Ihre personenbezogenen Daten an die jeweiligen Vertragspartner (Reiseveranstalter, Fluggesellschaft, Hotel, Tauchschiff, Reisevermittler, Autovermietung, oder Reiseversicherung) weiter. Aufgrund eines US-Bundesgesetzes zur Terroristenfahndung sind die Fluggesellschaften gezwungen, die Flug- und Reservierungsangaben jedes Passagiers vor der Einreise den US-Einreisebehörden mitzuteilen. Ohne diese Datenübermittlung ist eine Einreise in die USA nicht möglich. Eine sonstige Weitergabe der Daten an Dritte findet nicht statt.
Verantwortlicher
Betreiber dieser Website und somit Verantwortlicher der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist Tortuga Reisen – Petra Grubanovits. Gegenstand dieses Unternehmens ist der Vertrieb bzw. die Vermittlung von Touristikleistungen und die damit in Verbindung stehenden Dienst-, Abrechnungs- und Serviceleistungen. Die Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung erfolgt zur Ausübung von Reservierung oder Buchung einer Touristikleistung. Die Touristik ist für die Einhaltung der Bestimmungen des DSG und der DSGVO verantwortlich. Ihre Buchungsdaten werden durch die zentrale Buchungsplattform der Touristik verarbeitet. Erfolgt die Erhebung und Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit der Reservierung oder Buchung einer Touristikleistung, so nutzen wir diese im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses zur Vermittlung des Produkts und zur Abwicklung der damit verbundenen Leistungen. Die Daten, die bei der Buchungsplattform bekanntgegeben wurden, werden nach Abschluss der Reise sieben Jahre personenbezogen aufbewahrt und danach gelöscht.
Kontakt mit uns
Wenn Sie per Formular auf der Website oder per E-Mail, Telefon oder via sozialer Medien Kontakt mit uns aufnehmen, werden Ihre angegebenen Daten zwecks Bearbeitung der Anfrage und für den Fall von Anschlussfragen sechs Monate bei uns gespeichert. Diese Daten geben wir nicht ohne Ihre Einwilligung weiter.
Newsletter
Sofern Sie Ihre Zustimmung zum Newsletter erteilt haben, verarbeiten wir diese zum Zweck des Versandes des abonnierten Newsletters. Die Verarbeitung Ihrer E-Mail-Adresse erfolgt auf Basis Ihrer erteilten Einwilligung gemäß § 107 Telekommunikationsgesetz. Sie haben das Recht Ihre Einwilligung jederzeit kostenlos zu widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung wird durch Ihren Widerruf jedoch nicht berührt. Um Ihren Widerruf zu erklären, klicken Sie bitte auf den Abmeldelink im jeweiligen Newsletter oder wenden sich an Tortuga Reisen – Petra Grubanovits.
Um Sie zielgerichtet mit Informationen zu versorgen, erheben und verarbeiten wir außerdem freiwillig gemachte Angaben zu Interessengebieten.
Datenspeicherung & Verarbeitung
Wir weisen darauf hin, dass zum Zweck des einfacheren Buchungsvorganges und zur späteren Vertragsabwicklung im Rahmen von Cookies die IP-Daten des Anschlussinhabers gespeichert werden, ebenso wie Name, Anschrift und solche Daten, die Sie uns bekannt geben. Personenbezogene Daten werden nur dann erhoben, wenn Sie uns diese von sich aus, zum Beispiel bei der Registrierung, der Anforderung von Informationsmaterial oder zur Kontaktaufnahme mit Ihnen mitteilen.
Darüber hinaus werden zum Zweck der Buchungsabwicklung folgende Daten auch bei uns gespeichert: Name, Post Anschrift, E-Mail Adresse, Telefon Nummer, Geburtsdatum, Reisepasskopie, Mitreisende und besondere Reisewünsche sowie Daten, die Sie uns für Ihre Buchungen bekannt geben (z.B. Versicherungsnachweise, Ausbildungsstand, etc.).
Die von Ihnen bereit gestellten Daten sind zur Vertragserfüllung bzw. zur Durchführung (vor)vertraglicher Maßnahmen erforderlich. Ohne diese Daten können wir Buchungen für Sie nicht abschließen.
Sofern wir im Rahmen unserer Verarbeitung Daten gegenüber anderen Personen und Unternehmen (Auftragsverarbeitern oder Dritten) offenbaren, sie an diese übermitteln oder ihnen sonst Zugriff auf die Daten gewähren, erfolgt dies nur auf Grundlage einer gesetzlichen Erlaubnis (z.B. wenn eine Übermittlung der Daten an Dritte, wie an Zahlungsdienstleister, gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO zur Vertragserfüllung erforderlich ist), Sie eingewilligt haben, eine rechtliche Verpflichtung dies vorsieht oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen (z.B. beim Einsatz von Beauftragten, Webhostern, etc.). Sofern wir Dritte mit der Verarbeitung von Daten auf Grundlage eines sog. „Auftragsverarbeitungsvertrages“ beauftragen, geschieht dies auf Grundlage des Art. 28 DSGVO.
Beispiele für notwendige Datenweitergabe im Rahmen von Reisebuchungen:
TSA Secure Flight Daten: Die US- (und andere ausländische) Behörden verlangen zusätzliche Informationen von Reisenden. Aus diesem Grund ist es zwingend erforderlich, dass für jede Flugbuchung Namen, Vor- und Mittelnamen laut Reisepass, Geburtsdaten, Geschlecht und, sofern vorhanden, die Redress-Nummern in das Flugticket eingetragen sind! Ansonsten ist es nicht mehr möglich, ein Flugticket auszustellen. Bitte beachten Sie, dass die Secure Flight Angaben auch für alle Flüge, die das Hoheitsgebiet der USA überfliegen, zwingend erforderlich sind (z.B. div. Destinationen in der Karibik, Mittel- und Südamerika sowie Mikronesien)!
Für Flüge in oder über Hoheitsgebiete der USA ist weiters die Erfassung von APIS (Advance Passenger Information System) Daten verpflichtend. Das Department of Homeland Security verpflichtet alle Fluglinien persönliche Daten zu registrieren und an die US Behörden zu übermitteln. Es werden Daten gefordert, die nicht im maschinenlesbaren Pass enthalten sind. Informationen: http://www.visit-usa.at/einreise.htm
Für Schiffsreisen ist ebenfalls eine umfangreiche Datenbekanntgabe im Rahmen des Bordmanifestes notwendig um auch für alle Häfen und Länder Ein/Ausreise Genehmigungen etc. zu erhalten. Im Schiffsmanifest müssen meistens Passdaten, Notfallkontakte, Allergien etc. erfasst werden.
Für die Teilnahme an Tauchaktivitäten müssen zusätzlich Informationen über den Gesundheitszustand bekannt gegeben werden. (Medical Statements oder Attest) und Haftungsausschlüsse unterzeichnet werden. Dies erfolgt in der Regel aber direkt beim Leistungsträger.
Für die Visa-Beschaffung ist ebenfalls Lands spezifisch unterschiedliche Datenbekanntgabe notwendig.
Sofern wir Daten in einem Drittland (d.h. außerhalb der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)) verarbeiten oder dies im Rahmen der Inanspruchnahme von Diensten Dritter oder Offenlegung, bzw. Übermittlung von Daten an Dritte geschieht, erfolgt dies nur, wenn es zur Erfüllung unserer (vor)vertraglichen Pflichten, auf Grundlage Ihrer Einwilligung, aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen geschieht. Ein Export ihrer Daten in Staaten außerhalb des EWR kann stattfinden, wenn Ihr Reiseziel außerhalb der EWR liegt und einer unserer Reisebüropartner seinen Sitz in einem Drittland hat.
Ihre Daten werden auch von unserer Buchhaltung und wenn notwendig an unseren Steuerberater zur Erfüllung unserer steuerrechtlichen Verpflichtungen weitergeleitet.
Bei Abbruch des Buchungsvorganges löschen wir Ihre Daten, sofern diese nicht mehr erforderlich sind. Es gelten die gesetzlichen Archivierungspflichten. Im Falle eines Vertragsabschlusses werden sämtliche Daten aus dem Vertragsverhältnis bis zum Ablauf der steuerrechtlichen Aufbewahrungsfrist (7 Jahre) gespeichert.
Die Daten Name, Anschrift und Reisebuchungen werden darüber hinaus gehend bis zum Ablauf der Produkthaftung gespeichert. Die Datenverarbeitung erfolgt auf Basis der gesetzlichen Bestimmungen des § 96 Abs 3 TKG sowie des Art 6 Abs 1 lit a (Einwilligung) und/oder lit b (notwendig zur Vertragserfüllung) der DSGVO.
Webauftritt & Hosting
Die von uns in Anspruch genommenen Hosting-Leistungen dienen der Zurverfügungstellung der folgenden Leistungen: Infrastruktur- und Plattformdienstleistungen, Rechenkapazität, Speicherplatz und Datenbankdienste, Sicherheitsleistungen sowie technische Wartungsleistungen, die wir zum Zwecke des Betriebs dieses Onlineangebotes einsetzen.
Hierbei verarbeiten wir, bzw. unser Hostinganbieter Bestandsdaten, Kontaktdaten, Inhaltsdaten, Vertragsdaten, Nutzungsdaten, Meta- und Kommunikationsdaten von Kunden, Interessenten und Besuchern dieses Onlineangebotes auf Grundlage unserer berechtigten Interessen an einer effizienten und sicheren Zurverfügungstellung dieses Onlineangebotes gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO i.V.m. Art. 28 DSGVO (Abschluss Auftragsverarbeitungsvertrag).
Die Website von Tortuga Reisen – Petra Grubanovits wird von einem österreichischen Provider gehostet https://www.world4you.com/de/unternehmen/impressum.html und unterliegt ebenfalls der DSGVO https://www.world4you.com/de/unternehmen/datenschutzerklaerung.html
Einbindung von Diensten und Inhalten Dritter
Wir setzen innerhalb unseres Onlineangebotes auf Grundlage unserer berechtigten Interessen (d.h. Interesse an der Analyse, Optimierung und wirtschaftlichem Betrieb unseres Onlineangebotes im Sinne des Art. 6 Abs. 1 lit. f. DSGVO) Inhalts- oder Serviceangebote von Drittanbietern ein, um deren Inhalte und Services, wie z.B. Videos oder Schriftarten einzubinden (nachfolgend einheitlich bezeichnet als “Inhalte”).
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