Der Kapitän entscheidet über die endgültige Route und auch möglicher Weise notwendige Änderungen davon. Diese sind abhängig von Wind, Wetter und Sicherheit der Gäste, der Crew und des Schiffes.
Ein Anspruch auf bestimmte Tauchplätze innerhalb des für die Route angegebenen Bereichs besteht nicht, Gästewünsche werden nach Möglichkeit meistens berücksichtigt. Entscheidend sind hier die taucherischen Fähigkeiten der Teilnehmer, Wetter, Strömungen, logistische Überlegungen und die Genehmigungssituation vor Ort.
Obwohl die Schiffe regelmäßig gewartet werden, können unvorhergesehen technische Defekte auftreten, die die Reisegeschwindigkeit verringern. Die Mannschaft des Schiffes wird alles Erforderliche unternehmen, um den Schaden eventuell schon auf See zu beheben. Routenänderungen/-kürzungen sind aber unter Umständen erforderlich. Können Tauchplätze aus Gründen wie z.B. widrigen Wetterbedingungen, kurzfristigen Änderungen in der Genehmigungssituation vor Ort oder unvorhersehbarem technischen Defekt nicht an
gefahren werden, so besteht für ggfs. Erforderliche Routenänderungen/-kürzungen mitunter kein Ersatzanspruch.
Wichtig ist, dass man die Abfahrtszeit der Schiffe beachtet und vor allem bei weit entfernten Abfahrtshäfen schon 1-2 Tage vor Abfahrt des Schiffes anreist. Auf einzelne Gäste kann nicht gewartet werden und in der Regel ist es auch nicht möglich, Nachzügler später vom Hafen abzuholen.
Warum der Gast zu spät kommt – sei es eine Airline, die Verspätung hat oder ein ausgefallener Flug etc. – ist leider irrelevant und den dadurch erlittenen Urlaubsausfall samt Kosten trägt einzig der zu spät angekommene Passagier. Entsprechend ersuchen wir unserem Ratschlag zeitgerecht anzureisen unbedingt zu folgen. Auch bei der Heimreise muss ausreichend Zeit bis zum Abflug eingeplant werden – notfalls sollte man auch nach der Schiffsreise eine Zwischenübernachtung in Erwägung ziehen. Auf See ist man von Wind und Wetter abhängig und gerade bei sehr entlegenen Destinationen kann es zu Verspätungen des Schiffes kommen.
Teilnehmer an Tauchkreuzfahrten müssen brevetierte Taucher mit der für das Tauchgebiet notwendigen Erfahrung sein (Brevet und Logbuch!) und ein gültiges Ärztliches Attest mitführen. Nationale und internationale Bestimmungen der Tauchsicherheit sind zu beachten und den Anweisungen der Guides und Tauchlehrer ist Folge zu leisten. Das Tauchen geschieht auf eigene Gefahr. Die erlaubte Tauchtiefe ist meist sowohl gesetzlich als auch durch das Brevet geregelt.
Vieler Orts müssen Taucher auch umfassende (oft englische) Haftungsausschlüsse unterzeichnen um an den Tauchaktivitäten teilnehmen zu dürfen. Dies gilt besonders an sehr exponierten Plätzen oder beim Tauchen mit erhöhtem Gefahrenrisiko wie z.B. bei vielerorts an gebotenen Wrack- oder Haitauchgängen bei denen Haie mitunter auch angelockt werden. Ob man solche Risiken tragen und die entsprechend en Formulare unterzeichnen möchte, sollte man schon vorab zuhause entscheiden. Gerne übermitteln wir diese Unterlagen schon vorab zur Durchsicht und helfen bei Verständnisproblemen.
Tauchsafaris werden im Normalfall von einem (lokalen) Diveguide begleitet, nach einem entsprechenden (oft englischen) Briefing über das Boot und die Sicherheit auch den Tauchplatz erklärt. Meistens wird ein Orientierungstauchgang (Checkdive) durchgeführt um das Tauchkönnen der Teilnehmer beurteilen zu können und die richtige Bleimenge zu bestimmen. Danach kann zusammen mit dem Guide oder einem oder mehreren Partnern (Buddysystem) auch selbständig getaucht werden. Dies gilt auch für spezielle Tauchplatzbedingungen wie Steilwände, Strömungen, Wellen sowie nachts, sofern Nachttauchgänge angeboten werden. Entsprechende und geeignete Sicherheitseinrichtungen, wie z.B. eine Boje, Riffhaken, Signallampe oder Signalblitz sind bei jedem Tauchgang erforderlich und mitzubringen.
Auf einigen Tauchkreuzfahrtschiffen ist die Anzahl der Tauchgänge pro Tag auf max. 3 beschränkt und es gilt ein Tiefenlimit von 30 m. Einzelne Boote bieten bis zu 5 Tauchgängen pro Tag an. Normaler Weise dürfen Tauchgänge keine Dekompression erfordern und eine max. Tauchtiefe von 40 m (für dafür brevetierte Taucher) darf nicht überschritten werden. Je nach Jahreszeit oder Route der Tauchkreuzfahrt kann es jedoch auch vorkommen, dass weniger Tauchgänge pro Tag möglich sind.
Einige Zielgebiete die bei Tauchkreuzfahrten angefahren werden, liegen abgelegen und Kommunikationsmöglichkeiten können eingeschränkt sein. Obwohl auf den Schiffen meist ein Sattelitentelefon, Erste-Hilfe-Einrichtungen und Notfallsauerstoff zur Erstversorgung vorhanden sind, kann der Transport in die nächste Druckkammer unter Umständen länger andauern als eine Dauerversorgung mit Sauerstoff möglich ist. Entsprechend verantwortungsbewusst sollte getaucht und ausreichende Pausen eingehalten werden.
Sollte es dennoch zu einem Notfall kommen, ist unverzüglich der Kapitän sowie die Reiseversicherungs- und/oder die Tauchversicherungsgesellschaft zu informieren und deren Anweisungen zu folgen. Besteht die Notwendigkeit, dass ein Passagier das Schiff verlassen müssen, um versorgt zu werden, sollte ein Transport verlangt werden, der es anderen Reisenden ermöglicht ihre Reise fortzusetzen. Forderungen nicht betroffener Gäste nach entgangenen Urlaubstagen könnten v.a. bei ausländischen Veranstaltern mitunter langwierig bis unerfüllt bleiben.
Einige Schiffe bieten Nitrox-Tauchen in der Regel als außervertragliches Zusatzangebot an. Ist die Bereitstellung des notwendigen Sauerstoffs aufgrund von Versorgungsproblemen nicht möglich, oder stellt sich während der Tauchkreuzfahrt heraus, dass der an Bord vorhandene Sauerstoff nicht ausreicht um Nitrox-Tauchen weiterhin zu ermöglichen, so entsteht hierdurch kein Schadenersatzanspruch. Das Tauchen mit diversen Gasgemischen ist im Normalfall anzumelden.
Wer nicht im Besitz einer eigenen Tauchausrüstung ist, muss sich vorab erkundigen, ob auf dem Schiff Leihausrüstung zur Verfügung steht. Normaler Weise werden nur Flaschen und Blei (ohne Gurt) zur Verfügung gestellt. Bei Beschädigung oder Verlust von Ausrüstungsgegenständen des Schiffes ist der Schaden an Board zu bezahlen. Meist besteht für verlorengegangene oder beschädigte Ausrüstung nämlich keine Versicherung! Wird auf dem Schiff durch das Schiffspersonal etwas beschädigt, sollte man sich dies bereits an Board schriftlich bestätigen lassen um dann zuhause Ansprüche an den jeweiligen Anbieter stellen zu können.
Bei Schiffsreisen, Tauchkreuzfahrten und Expeditionen besteht kein Anspruch auf Preisminderung bei Änderungen des Reiseablaufs oder der Reisetage sowie der gefahrenen Route seitens des Veranstalters vor Ort, die durch Regelungen der lokalen Behörden/Regierungen bedingt werden oder durch Entscheidungen des Kapitäns auf Grund von Naturkatastrophen, Wetterbedingungen, Tauchunfällen oder anderweitiger höherer Gewalt notwendig sind. Dabei stehen immer die Sicherheit und das Interesse der Passagiere im Vordergrund.